18. Mai 2021
Dr. Doris Gerbig wird Beraterin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Die Chefärztin der m&i-Fachklinik Bad Heilbrunn, Dr. Doris Gerbig, ist zum Mitglied des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin beim Bundes-ministeriums für Arbeit und Soziales ernannt worden. Frau Dr. Gerbig vertritt in dem Gremium die Deutschen Gesellschaften für Innere Medizin und für Nephrologie, die sie für dieses Ehrenamt empfohlen haben. Dem Beirat gehören acht wissenschaftlich besonders qualifizierte Arzt:innen an. Dr. Gerbig wird vorerst bis 2025 wissenschaftliche Vertreterin des Ärztlichen Sachverständigenbeirats sein.
„Es ist eine große Ehre, dass die beiden Fachgesellschaften mich für dieses Amt ausgewählt haben. Ich werde das Bundesministerium nach bestem Wissen und Gewissen beratend unterstützen und bei meinen Überlegungen stets das Wohl der Patient:innen im Blick haben“, so die Chefärztin der Abteilung Nephrologie/Transplantationsnachsorge der m&i-Fachklinik Bad Heilbrunn.
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und bereitet die Fortentwicklung der versorgungsmedizinischen Grundsätze entsprechend dem aktuellen Stand der Medizin vor. Die versorgungsmedizinischen Grundsätze sind die verbindliche rechtliche Norm für die Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Sozialen Entschädigungsrecht. Die Mitglieder des Beirates unterliegen keinerlei Weisungen und üben ihre Tätigkeit unabhängig und unparteilich aus.
„Es ist eine große Ehre, dass die beiden Fachgesellschaften mich für dieses Amt ausgewählt haben. Ich werde das Bundesministerium nach bestem Wissen und Gewissen beratend unterstützen und bei meinen Überlegungen stets das Wohl der Patient:innen im Blick haben“, so die Chefärztin der Abteilung Nephrologie/Transplantationsnachsorge der m&i-Fachklinik Bad Heilbrunn.
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und bereitet die Fortentwicklung der versorgungsmedizinischen Grundsätze entsprechend dem aktuellen Stand der Medizin vor. Die versorgungsmedizinischen Grundsätze sind die verbindliche rechtliche Norm für die Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Sozialen Entschädigungsrecht. Die Mitglieder des Beirates unterliegen keinerlei Weisungen und üben ihre Tätigkeit unabhängig und unparteilich aus.